Immobilien News
Hier ein Video zur Mietpreisbremse bzw. zum Bestellerprinzip des Bundesjustiz- und Verbraucherministerium
Die Mietpreisbremse
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass bei Mietverträgen der Besteller des Maklers die Maklergebühr zu zahlen hat und Anfang Juni 2015 trat das Gesetz in Kraft. Früher zahlte regelmäßig der Mieter, jetzt zahlt der Besteller, regelmäßig der Vermieter.